MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG (MMVO / MAR)

 


Personelle Veränderungen in der Führungsriege

Ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Unternehmens sind dessen Akteure. Aus diesem Grund ist ein Personalwechsel in der Unternehmensspitze nicht selten als ad-hoc-pflichtige Information zu verstehen. Mit einer Veränderung in der Unternehmensleitung gehen regelmäßig strategische Neuausrichtungen einher. Zudem kann es notwendig sein, eine "verantwortungsmüde" Führungskraft zu ersetzen. Ebenso kann es auch schon kursrelevant sein, wenn eine Führungspersönlichkeit nur vorübergehend ausfällt.

Dabei ist die Meldepflicht nicht nur auf einen Austausch des Vorstands beschränkt, auch das Ausscheiden oder das Eintreten eines Aufsichtsratsmitglieds kann für einen Emittenten von entscheidender Bedeutung sein. Darüber hinaus ist die Kursrelevanz von Personalentscheidungen nicht auf die organschaftlichen Führungskräfte beschränkt. Auch leitende Angestellte, bspw. in den Bereichen Design oder Forschung und Entwicklung können merklich für den Erfolg des Unternehmens verantwortlich sein. Entscheidend für die Relevanz der Führungskraft ist, dass sie mit dem Marktwert der Aktiengesellschaft assoziiert wird. Dies ist entweder der Fall, wenn sie maßgeblich für den Geschäftsverlauf war oder aber, wenn ihr Ausscheiden oder Eintreten Signalwirkung für künftige Entwicklungen im Unternehmen hat.

Beim Personalwechsel ist zu differenzieren zwischen dem Ausscheiden einer bisherigen Führungskraft und dem nur vorübergehenden Ausfall einer solchen. Im Rahmen des Geschehensablaufs stellt sich beim Ausscheiden ferner die Frage, wie dieser Austritt vonstatten geht, ob einvernehmlich oder einseitig. Der gestreckte Geschehensverlauf im Krankheitsfall ergibt sich zumeist daraus, dass unklar ist, ob und gegebenenfalls wann wieder mit der angeschlagenen Führungspersönlichkeit zu rechnen ist.


Einseitiger Rücktritt einer Führungskraft

Einvernehmliches Ausscheiden eines Vorstands

Vorübergehender Ausfall einer Führungsperson