MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG (MMVO / MAR)

 


Sanktionen bei Verstößen gegen das Insiderrecht

Mit der MAR hat der europäische Gesetzgeber die Sanktionen für die Verletzungen des Insiderrechts deutlich angezogen. Einerseits wurden die Tatbestände ausgeweitet, so ist im Zusammenhang mit Insidergeschäften bereits der Versuch sowie die bloße Empfehlung eines solchen Geschäfts gemäß Art. 14 MMVO untersagt, andererseits wurden die Rechtsfolgen ebenfalls verschärft. Qualitativ wird als zusätzliche Abschreckung das Prinzip des "Naming and Shaming" integriert, das die Veröffentlichung des Verstoßes sowie der hierfür verantwortlichen Person anordnet. Quantitativ ist vor allem eine Erhöhung der Strafsummen vorgesehen, insbesondere ist nun eine Umsatzbezogenheit der Bußgelder vorgesehen. In diesem Bereich erfolgte keine Vollharmonisierung, sondern die Verordnung setzte nur Mindestanforderungen für die Höhe zu zahlender Strafen und Bußgelder.

Die vorgeschriebenen Mindesthöchststrafen, welche die MAR als niedrigste Höchststrafe für den Verstoß festsetzt, wurden im WpHG umgesetzt, ohne dass sie auch nur einmal überschritten wurde. Bei Marktmanipulation oder dem Verstoß gegen Insiderverbote ist nun eine Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro für natürliche Personen sowie 15 Millionen Euro oder 15% des Konzernumsatzes für juristische Personen vorgesehen. Ein Verstoß gegen die Ad-hoc-Pflicht kann mit bis zu einer Million Euro bei natürlichen Personen oder 2,5 Millionen Euro bzw. 2% des Konzernumsatzes bei juristischen Personen geahndet werden. Verstöße bei den Insiderlisten oder bei Eigengeschäften oder Handelsverboten von Führungspersonen sind neuerdings mit einer Bußgeldhöhe von bis zu einer halben Million Euro für natürliche Personen oder einer Millionen bei juristischen Personen versehen.

KRAMMER JAHN-PRAXISHINWEIS: Im Bereich privatrechtlicher Schadensersatzansprüche bei Verletzungen von insiderrechtlichen Pflichten setzt die MAR keine europarechtlichen Vorgaben. Der nationale Gesetzgeber normiert diese Ansprüche in §§ 97, 98 WpHG autonom.